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   VGH Hessen, 10.07.2003 - 8 UE 2947/01   

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https://dejure.org/2003,3216
VGH Hessen, 10.07.2003 - 8 UE 2947/01 (https://dejure.org/2003,3216)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.07.2003 - 8 UE 2947/01 (https://dejure.org/2003,3216)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 8 UE 2947/01 (https://dejure.org/2003,3216)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 20 Abs 3 GG, Art 28 Abs 1 S 2 GG
    Kommunalwahl - Chancengleichheit - Neutralitätsgebot - Wahlgeheimnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit einer Oberbürgermeisterwahl; Wiederholung der Wahl bei Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren; Anforderungen an die Darlegung der Wahlanfechtungsgründe im Einspruchsschreiben; Unzulässige Wahlbeeinflussung bei Empfehlung zur eigenen Wiederwahl; Einwirkung eines ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 28 ... Abs. 1 S 2; ; HV Art. 138; ; HV Art. 78 Abs. 2; ; KWG 1992 § 1; ; KWG 1992 § 25 Abs. 1; ; KWG 1992 § 49; ; KWG 1992 § 50 Nr. 2; ; KWG 1992 § 50 Nr. 4; ; KWO 1980 § 17 Abs. 4 S. 3; ; KWO 1980 § 18 Abs. 4 S. 1; ; KWO 1980 § 45 Abs. 3; ; KWO 1980 § 45 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalwahlrecht - Altenheim, Altenwohnheim, Briefwahl, Geheimhaltung, Kausalität, Mandatsrelevanz, Oberbürgermeisterwahl, Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren, Wahlfehler, tendenzlos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 13
  • NVwZ-RR 2004, 58
  • NVwZ-RR 2004, 712 (Ls.)
  • DVBl 2004, 451 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2003 - 8 UE 2947/01
    Die Beklagte trägt vor, das Verwaltungsgericht habe die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 - zur Frage der Ungültigerklärung von Wahlen aufgestellten Grundsätze nicht beachtet.

    An diesen Anforderungen an den Begriff der "Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren" im Sinne des § 50 Nr. 2 KWG ändert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 - (NJW 2001, 1048 ff.) zur Gültigkeit der Wahlprüfungsvorschriften der Hessischen Verfassung für die Landtagswahl nichts.

  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2003 - 8 UE 2947/01
    Im Rahmen des Anfechtungsgegenstandes ist der Tatbestand, auf den die Anfechtung gestützt wird, von Amts wegen zu erforschen und sind alle auftauchenden rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - S. 18 des amtlichen Umdrucks m.w.N.).

    "Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren" im Sinne des § 50 Nr. 2 KWG liegen bei der gebotenen verfassungskonformen weiten, über den bloßen formal-technischen Ablauf der Wahl hinausgehenden Auslegung dieses allgemeinen Wahlfehlertatbestandes auch dann vor, wenn gemeindliche Organe unter Verletzung der ihnen im Kommunalwahlkampf auferlegten Neutralitätspflicht zu Gunsten bestimmter Bewerber durch öffentliche Auftritte, Anzeigen, Wahlaufrufe, gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige amtliche Verhaltensweisen unzulässige Wahlbeeinflussung begehen und dadurch gegen den in § 1 Abs. 1 KWG in Übereinstimmung mit Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 138 HV zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Grundsatz der freien und gleichen Wahl durch parteiergreifende Einflussnahme auf die Wählerwillensbildung und Verletzung der Chancengleichheit der Wahlbewerber verstoßen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - S. 16 des amtlichen Umdrucks m.w.N., bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 8. April 2003 - BVerwG 8 C 14.02 -).

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2003 - 8 UE 2947/01
    Sie verstoßen vielmehr gegen die den Gemeinden und ihren Organen durch das bundesverfassungsrechtliche Gebot der freien Wahl auch im Kommunalwahlkampf auferlegte Neutralitätspflicht und sind deswegen unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5/96 - BVerwGE 104, 323 ff. = juris).
  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2003 - 8 UE 2947/01
    Insoweit verweist das Verwaltungsgericht zu Recht auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 - (BVerfGE 89, 243 ff., 253 ff., 255).
  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2003 - 8 UE 2947/01
    "Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren" im Sinne des § 50 Nr. 2 KWG liegen bei der gebotenen verfassungskonformen weiten, über den bloßen formal-technischen Ablauf der Wahl hinausgehenden Auslegung dieses allgemeinen Wahlfehlertatbestandes auch dann vor, wenn gemeindliche Organe unter Verletzung der ihnen im Kommunalwahlkampf auferlegten Neutralitätspflicht zu Gunsten bestimmter Bewerber durch öffentliche Auftritte, Anzeigen, Wahlaufrufe, gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige amtliche Verhaltensweisen unzulässige Wahlbeeinflussung begehen und dadurch gegen den in § 1 Abs. 1 KWG in Übereinstimmung mit Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 138 HV zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Grundsatz der freien und gleichen Wahl durch parteiergreifende Einflussnahme auf die Wählerwillensbildung und Verletzung der Chancengleichheit der Wahlbewerber verstoßen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - S. 16 des amtlichen Umdrucks m.w.N., bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 8. April 2003 - BVerwG 8 C 14.02 -).
  • VG Frankfurt/Main, 25.05.2005 - 7 E 7098/03

    Briefwahlunterlagen; mehrere Wahlgänge; Antragsformular

    Seine weitergehenden Ausführungen in der Klageschrift dienen lediglich zulässigerweise der Konkretisierung und Vertiefung des in dem Einspruch umrissenen tatsächlichen Geschehens (s. Hess. VGH, Urteil vom 10.7.2003 - 8 UE 2947/01, NVwZ-RR 2004, 58).

    Von Einfluss kann die Unregelmäßigkeit auf die Wahl sein, wenn eine mehr als nur theoretische bzw. aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung nicht ganz fernliegende Möglichkeit besteht, dass sich der Verstoß auf das Ergebnis ausgewirkt hat (Hess. VGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - 8 UE 2947/01).

    Während bei der ersten Fehlergruppe eine mögliche Kausalität für das Wahlergebnis typischerweise zu bejahen sein soll, wird für die Relevanz tendenzloser Wahlfehler regelmäßig ein so knapper Stimmenabstand zwischen den konkurrierenden Bewerbern gefordert, dass schon der Zuwachs um nur wenige Einzelstimmen bei dem unterlegenen Bewerber genügen würde, um einen anderen Wahlausgang zu bewirken (Hess. VGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - 8 UE 2947/01).

    Vor diesem Hintergrund wird die Kausalitätsprüfung bei tendenzlosen Wahlfehlern in der Regel deswegen strenger gehandhabt, weil solche Fehler sich unmittelbar nur auf das Maß der Wahlbeteiligung auswirken und eine Ergebnisrelevanz dieses Umstands zumindest dann fern liegt, wenn der Teil der betroffenen Wähler einen heterogenen Ausschnitt aus dem Kreis der Wahlberechtigten bildet und somit eine Verschiebung des Wahlergebnisses durch den Fehler unwahrscheinlich ist (Hess. VGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - 8 UE 2947/01).

    Soweit in Betracht gezogen wird, dass manche der betroffenen Antragsteller bei einer Urnenwahl weniger beeinflusst gewesen sein könnten als bei der tatsächlich vollzogenen Briefwahl und deshalb nicht den Beigeladenen zu 1., sondern den Beigeladenen zu 2. gewählt hätten, handelt es um eine reine Spekulation, welche die Ergebnisrelevanz des Wahlfehlers nicht zu begründen vermag (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - 8 UE 2947/01).

  • VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05

    Oberbürgermeister; Direktwahl; Anfechtung; Gestaltungsklage; Presseerklärungen;

    Mit diesem Problem hat sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Juli 2003 - 8 UE 2947/01 - (ESVGH 54, 13 = HSGZ 2003, 345) befasst und Folgendes ausgeführt: .
  • VG Darmstadt, 18.09.2008 - 3 E 1286/06

    Aussonderung von Wahlbriefen durch Mitarbeiter des Wahlamtes bzw. den

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu in seinem Urteil vom 10.07.2003, Az.: 8 UE 2947/01, ausgeführt:.

    Dies entspricht der bis dahin herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung, wie sie bereits vor der Gesetzesänderung bestanden hat (vgl. u. a. Hess. VGH, Urteil vom 10.07.2003 - 8 UE 2947/01).

    Hinsichtlich tendenzloser Wahlfehler hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 10.07.2003, a.a.O., S. 38 des Urteilsabdrucks, ausgeführt:.

  • VGH Hessen, 08.05.2008 - 8 UE 1851/07

    Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl - Substantiierung möglicher

    Mit diesem Problem hat sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Juli 2003 - 8 UE 2947/01 - (ESVGH 54, 13 = HSGZ 2003, 345) befasst und Folgendes ausgeführt: .
  • VG Gießen, 22.06.2004 - 8 E 5965/03

    Schriftliche Begründung zur für ungültig erklärten Gießener Oberbürgermeisterwahl

    Eine derart unzulässige Einwirkung verletzt darüber hinaus das Recht der nachteilig davon betroffenen Wahlbewerber auf Chancengleichheit und damit auch die Gleichheit der Wahl (vgl. Hess. VGH, KommJur 2004, 21; HSGZ 2002, 171, 175; ESVGH 49, 167, 169).

    Die Grenzen zulässiger Betätigung werden dann überschritten, wenn ein Bürgermeister in amtlicher Eigenschaft Wahlempfehlungen ausspricht (BVerwG, Buchholz 160, Wahlrecht Nr. 37, S. 19 f.; Hess. VGH, KommJur 2004, 21, 22) oder das ihm aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht und die ihm kraft seines Amtes gegebenen Einflussmöglichkeiten in einer Weise nutzt, die mit seiner, der Allgemeinheit verpflichtenden Aufgabe, unvereinbar ist (vgl. BVerwGE 104, 323, 327 [BVerwG 18.04.1997 - 8 C 5/96] ; Hess. VGH, ESVGH 49, 167, 170).

    Ausreichend ist vielmehr eine potentielle Kausalität, die § 50 Nr. 2 KWG dadurch zum Ausdruck bringt, dass Wahlfehler für das Wahlergebnis dann ausschlaggebend sind, wenn sie "auf das Ergebnis von Einfluss gewesen sein können" (vgl. Hess. VGH, KommJur 2004, 21, 22; HSGZ 2002, 171, 183).

  • VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19

    Neutralitätsgebot für Amtsträger vor einer Stadtratsmitgliederwahl sowie zur

    den Rathausfestsaal vor der Wahl nicht auch an andere Parteien vermietet hätte (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 10.07.2003 - 8 UE 2947/01 - Juris Rdnr. 95).
  • VGH Hessen, 18.12.2008 - 8 A 1330/08

    Wahlanfechtung - Überprüfung der Gültigkeit der Wahl zur

    Nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind jedoch Wahlempfehlungen zu Gunsten eines Wahlbewerbers, die ein Bürgermeister in amtlicher Eigenschaft abgibt (vgl. dazu schon Hess. VGH, Urteil vom 10.07.2003 - 8 UE 2947/01 -).
  • VG Hannover, 24.06.2021 - 1 A 5987/20

    Ausschließliche Briefwahl; Briefwahl; Corona; Corona-Lockdown; Corona-Pandemie;

    Insgesamt verkennt der Kläger bei seiner Argumentation, dass alle Wahlberechtigten von den Besonderheiten der Briefwahl gleichermaßen betroffen waren, was grundsätzlich - wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für eine gegenteilige Einschätzung bestehen - dagegenspricht, dass sich die Briefwahl gerade nur für einen der beiden Stichwahlkandidaten positiv oder negativ ausgewirkt hat (vgl. insoweit auch zur Rechtsfigur der sog. "tendenzlosen Unregelmäßigkeit": Hessischer VGH, Urt. v. 10.07.2003 - 8 UE 2947/01 -, juris Rn. 120 ff.; allerdings zur eingeschränkten Übertragbarkeit auf das Nds. Landesrecht: Urt. d. Kammer v. 09.02.2016 - 1 A 12763/14 -, juris Rn. 45).
  • VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14

    Chancengleichheit; Wahlaufruf; Wahlbeteiligung; Wahlleiter; Wahlprüfung

    Auf Basis dieses im Vergleich zum niedersächsischen Recht zwar ähnlichen, aber nicht identischen Landesrechts geht der Hessische Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass sich eine Unregelmäßigkeit, die nicht gezielt Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Wahlberechtigten nehmen soll, auf das Wahlergebnis grundsätzlich nicht auswirke und sich allenfalls dann als "mandatsrelevant" erweisen könne, wenn der Wahlausgang so knapp war, dass für ein anderes Ergebnis eine Verschiebung um wenige Einzelstimmen ausgereicht hätte (Hess. VGH, Urt. v. 10.07.2003 - 8 UE 2947/01 -, juris Rn. 119 ff.).
  • VG Gießen, 07.03.2008 - 8 E 3961/07

    Ungültigkeitserklärung einer Bürgermeisterwahl

    Eine derart unzulässige Einwirkung verletzt darüber hinaus das Recht der nachteilig davon betroffenen Wahlbewerber auf Chancengleichheit und damit auch die Gleichheit der Wahl (vgl. Hess. VGH, KommJur 2004, 21; HSGZ 2002, 171, 175; ESVGH 49, 167, 169).
  • VGH Hessen, 06.06.2006 - 8 UZ 1166/05
  • VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12

    Wahlanfechtung erfolgreich

  • OVG Sachsen, 21.04.2015 - 4 A 453/14

    Bürgermeisterwahl, Wahlwerbung, Flyer, amtsseitige Wahlbeeinflussung

  • VG Oldenburg, 22.01.2008 - 1 A 5201/06

    Zu den Anforderungen an die freie und geheime Briefwahl; Kommunalwahl; Wahl,

  • VG Schleswig, 09.11.2020 - 6 A 267/18
  • VG Saarlouis, 26.09.2019 - 3 L 1304/19

    Anfechtung einer Oberbürgermeisterwahl wegen der Verwendung andersfarbiger

  • VG Neustadt, 16.04.2007 - 1 K 101/07

    Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Hauenstein nicht zu

  • VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05
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